Nichtraucher-Schutzbund NRW

20-Punkte-Programm des Netzwerks Tabakkontrolle

Präambel

Das Netzwerk Tabakkontrolle engagiert sich in Anbetracht der erheblichen Gesundheitsgefahren durch das Rauchen und Zwangsmitrauchen gegen diese Form der Körperverletzung und für eine rauchfreie Gesellschaft. Die Verfasser dieses Programms sind alle in Organisationen tätig – zum Teil in führenden Funktionen –, die sich gegen das Rauchen bzw. für den Nichtraucherschutz engagieren und/oder sich mit den Auswirkungen des Passivrauchens beschäftigen. Damit ist eine enge Kooperation und Vernetzung mit diesen und gleichgesinnten Organisationen gegeben. Ihre Aktivitäten richten sich nicht gegen Raucherinnen und Raucher, die sie als Opfer der Droge Nikotin betrachten. Sie verurteilen diese jedoch als Täter, wenn sie andere Personen gegen deren Willen dem Tabakrauch aussetzen. Sie hinterfragen Entscheidungen und Untätigkeit gegen eine wirksame Tabakkontrollpolitik, z. B. in den Medien, den Behörden, der Justiz und besonders der Politik. Sie machen das Krankheiten und Tod erzeugende Handeln der Tabak-Nikotin-Drogenindustrie und ihrer bewussten und unbewussten Helfer öffentlich. Sie wollen isoliertes Handeln der Akteure gegen das Rauchen und für den Nichtraucherschutz bündeln und vernetzen. Sie gestalten und pflegen einen Informationsaustausch von Gleichgesinnten weltweit. Sie unterstützen Aktivitäten gegen das Rauchen bzw. für den Nichtraucherschutz. Sie setzen sich für ein vorbildhaftes Verhalten von Personen des öffentlichen Lebens ein, indem sie diese auffordern, in der Öffentlichkeit nicht zu rauchen.

Das Ziel ist die rauchfreie Gesellschaft

Bis zum Erreichen dieses Leitziels wird folgende Zwischenetappe angestrebt: Rauchen soll nur noch gestattet sein, wenn der Tabakrauch nicht von anderen ungewollt eingeatmet werden kann. Kinder dürfen grundsätzlich nicht mehr dem Tabakrauch ausgesetzt werden. Weitere 20 Forderungen und Maßnahmen zur Erreichung des Ziels sind: 1. Zweckgebundene Förderung aus der Tabaksteuer für Maßnahmen der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Nachteilen und Schäden durch das Rauchen oder das Zwangsmitrauchen, insbesondere für die öffentliche Bewusstseins- bildung, dass Personen mit allergischen und asthmatischen Erkrankungen, Atemwegs-, Herzkreislauf-, speziellen Stoffwechselerkrankungen etc. aus gesundheitlichen Gründen das Zwangsmitrauchen meiden müssen und dadurch ausgegrenzt werden. 2. Einflussnahme auf die politische und die öffentliche Meinungsbildung, um die Gefahren und sozialen Folgen des Rauchens und des Zwangsmitrauchens, vor allem für gesundheitlich Beeinträchtigte zu verdeutlichen. 3. Mobilisierung der Bevölkerung u. a. zu Aktionen, vor allem die vom Zwangsmitrauchen Betroffenen. 4. Gesetzlicher Schutz vor dem Zwangsmitrauchen, daher strafrechtliche Ahndung des Berauchens anderer Menschen (unfreiwilliges Mitrauchen) von Amts wegen als Körperverletzung, bei Kindern als Kindesmisshandlung. 5. Grundsätzliches, umfassendes und unverzügliches Rauchverbot an allen Orten und deren Zugängen, wo Menschen zusammen kommen, z. B. Alten- und Pflegeheime, Bildungseinrichtungen (u. a. Schulen), Krankenhäuser, Kindereinrichtungen, alle Bereiche der Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Parks, Kultur- und Sportstätten, öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel, deren Haltestellen sowie Wohnungen, wenn andere Hausbewohner dem Tabakrauch ausgesetzt werden. 6. Wenn allgemein zugängliche Örtlichkeiten nicht rauchfrei betreten oder erreicht werden können, soll der oder die Verursacher wegen Nötigung bestraft werden. 7. Abschaffung aller Zigarettenautomaten. 8. Rauchen und Besitz von Tabakwaren darf erst ab 18 Jahren erlaubt sein. 9. Verkauf von Tabakprodukten nur noch in Spezialgeschäften. Weitergabe und Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren ist zu bestrafen. Das Alter ist, wenn Zweifel bestehen, mit dem amtlichen Ausweis nachzuweisen. 10.Drastische Erhöhung der Tabaksteuer. 11.Verbot von finanziellen und sonstigen Zuwendungen sowie des direkten und/oder indirekten Sponsorings durch die Tabak-Nikotindrogenwirtschaft, besonders zugunsten von Politikern, politischen Parteien sowie deren Firmen und Vereinigungen und allen rechtsfähigen Körperschaften/Anstalten und Stiftungen. 12.Verbot der Tabakwerbung. 13.Verbot der Subventionierung des Tabakanbaus in Deutschland und in der EU. 14.Übernahme aller Kosten von Maßnahmen für entwöhnungswillige Raucherinnen und Raucher und von Maßnahmen zur Vermeidung des Zwangsmitrauchens chronisch Kranker von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. 15.Wirksame Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. 16.Haftung der Raucherinnen und Raucher für die von ihnen verursachten gesundheitlichen Folgen des Zwangsmitrauchens bei Nichtrauchern. 17.Haftung der Tabak-Nikotindrogenwirtschaft nach dem Verursacherprinzip für alle gesellschaftlichen Folgekosten des Rauchens (Produkthaftungsgesetz) soweit sie nicht aus der Tabaksteuer bezahlt werden. 18.Die Tabakerzeugnisse müssen aus dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) herausgenommen und in ein Antidrogengesetz aufgenommen werden. 19.Verhängung drastischer Bußgelder, wenn Reste und Verpackungen von Tabakwaren unsachgemäß entsorgt werden. 20.Umsetzung der „Handlungsempfehlungen zur wirksamen Tabakkontrollpolitik in Deutschland“ des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg (Quelle: www.dkfz.de, rauchfrei 2004, Publikationen). Für die Arbeitsgruppe Netzwerk Tabakkontrolle (eMail-Adresse: AGNeTaKo@gmx.deAGNeTaKo@gmx.de): Karo Foerster, Wolf Hempel, Eugen Hoppe-Schultze, Dr. Helmut Weber 7. Juli 2004 / Version 2004-02 Das 20-Punkte-Programm wird grundsätzlich vom Nichtraucher-Schutzbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. laut Mitgliederversammlung vom 7. Juli 2004 unterstützt.
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